vor dem Erbfall:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Entwicklung von Sondertestamenten wie Behinderten-, Geschiedenen-, Patchworktestamente etc.
- Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsvermeidung
nach dem Erbfall:
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten aller Art
- Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnissen und Pfllichtteilsansprüchen
- Auslegung und Anfechtung von Testamenten
- Begleitung im Erbscheinsverfahren
- Beratung von Erben, insbesondere bei Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft oder der Berücksichtigung von Vorempfängen,
- erbrechtliche Mediation
- Erbenermittlung
- Abwicklung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker
- Schenkung- und Erbschaftsteuer