Das Höferecht regelt mit der in Norddeutschland geltenden Höfeordnung die Übergabe und Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens.
Unter das Höferecht fallen z.B. Themen wie:
- Höfeübergabeverträge
- Vertretung in landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren nach der Höfeordnung
- Beilegung von Streitigkeiten bei der Hofübergabe und Hoferbschaft
Rechtsanwalt und Notar Oliver Galling ist auch in diesem Bereich tätig. Hierbei handelt es sich um ein landwirtschaftliches Sondererbrecht, das für die Vererbung und Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe ab einer bestimmten Größe gilt. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass die Eintragung in der sog. Höferolle erfolgt ist. Die Besonderheit gegenüber dem allgemeinen Erbrecht liegt dann darin, dass der Hof nur geschlossen an einen Erben vererbt/übertragen werden kann, während die weichenden Erben und ggf. sonstige Anspruchsberechtigte Abfindungsansprüche erhalten.
Hauptanliegen unserer Tätigkeit im Höferecht ist die Beratung und Gestaltung von Hofübergabeverträgen und sonstigen erbrechtlichen Lösungen, wobei wir Wert auf eine gemeinsame Lösung legen - eine Erörterung innerhalb der Familie, um eine generationengerechte Lösung zu finden, ist für uns sehr wichtig.
Rechtsanwalt Galling ist aber auch im streitigen höferechtlichen Bereich tätig, wenn es z. B. über die Ansprüche der weichenden Erben oder sog. Nachabfindungsansprüche bei Veräußerung von landwirtschaftlichem Grund und Boden oder aber durch landwirtschaftsfremde Nutzung geht.